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LG Hamburg, 08.03.2019 - 330 O 110/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.03.2019 - 330 O 110/18
- OLG Hamburg, 21.02.2020 - 5 U 61/19
- BGH, 10.12.2020 - I ZB 23/20
- BGH, 21.12.2020 - I ZB 23/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 15.09.1995 - 7 U 119/94
Maklerauskunftsanspruch nach vermitteltem Firmenverkauf?
Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2019 - 330 O 110/18
Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass ein zur Ergänzung einer zur erteilenden Auskunft aus § 242 BGB herzuleitender Vorlageanspruch nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, und zwar insbesondere dann, wenn die Erteilung einer Auskunft der Sache nach nicht geeignet ist, dem Berechtigten die erforderliche Sicherheit zu verschaffen (zu einem derartigen Sachverhalt vgl. insbesondere OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, S. 1464, 1466). - BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 20/85
Voraussetzungen für die Annahme eines Auskunftsanspruchs nach dem Maklerrecht - …
Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2019 - 330 O 110/18
Ein Auftraggeber hat nach der Rechtsprechung gegenüber dem Makler aber eine Auskunftspflicht hinsichtlich aller Umstände, die dieser benötigt, um feststellen zu können, ob ein provisionspflichtiges Geschäft vorliegt und die Höhe der Provision berechnen zu können (vgl. BGH, NJW-RR 1987, S. 173; Staudinger / Arnold (2016) § 653 BGB Rd. 212). - BGH, 16.04.1962 - VII ZR 252/60
Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2019 - 330 O 110/18
Wer - wie die Klägerin - Anspruch auf Beteiligung an der Provision eines anderen Maklers hat, kann von diesem bereits gemäß § 810 BGB die Vorlage der Provisionsabrechnungen verlangen, die der Makler von seinem Auftraggeber erhalten hat (vgl. hierzu bereits BGH, Urteil v. 16.04.1962, VII ZR 252/60).